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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines- Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma E-stahl GmbH, Gewerbegebiet,  Im Schiffels 29, 55491 Büchenbeuren (nachstehend "E-stahl", "wir" oder "uns") genannt und den Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Rechtspflegegesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ausstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gelten. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren Vorbehalts. Die von uns im Internetauftritt, Prospekten, Werbung o. ä. genannte Maße und Gewichte sind so genannte circa - Angaben.
2. Die Bestellung eines Kunden, gleichgültig ob privat oder gewerblich, stellt ein verbindliches Angebot dar. Dies gilt für alle Arten von Bestellungen, insbesondere auch für die über die Internetseite aufgegebenen bzw. übersandten Bestellungen. Die Eingaben bei der elektronischen Bestellung können jederzeit vor Absendung der Bestellung verändert, gelöscht oder berichtigt werden. Die Firma E-stahl nimmt diese Bestellungen entgegen, dies gilt auch insbesondere für die automatische Entgegennahme einer Bestellung über das Shopsystem. Die Firma E-stahl stellt klar, dass die meist automatisierten Zugangsbestätigungen ausdrücklich noch keine Annahme darstellt, sondern den Eingang der Bestellung und die entsprechende Bearbeitung lediglich signalisiert. Die Firma E-stahl wird eine Bestellung bestätigen, behält sich aber auch vor, die Annahmeerklärung des vom Kunden abgegebenen Angebotes mit der Zugangsbestätigung zu verbinden. Einer Annahmeerklärung durch die Firma E-stahl stehen eine Auftragsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief) an den Kunden bzw. die Übersendung einer Rechnung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung gleich.
3. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn E-stahl das bestellte Produkt innerhalb von 3 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 3 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat. Im Fall der eine Vorkassezahlung, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn Verbraucher die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung bei E-stahl eingegangen ist, tritt E-stahl vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und E-stahl keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Kunden und E-stahl ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassezahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.
Bei Bestellungen durch Unternehmen ist E-stahl berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen. E-stahl ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen. E-stahl ist berechtigt, die Bestellung bei Verbrauchern auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen, in allen übrigen Fällen je nach unserem im Zeitpunkt der Bestellung vorhandenen Warenvorrat.
4. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil E-stahl mit dieser Ware von deren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann E-stahl vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird E-stahl den Kunden unverzüglich informieren und ihnen ggf. die Lieferung einer vergleichbaren Ware vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Ware verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung einer vergleichbaren Ware wünscht, wird E-stahl dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Die Kunden erhalten den gesamten Vertragstext der Bestellung (d.h. die Übersicht der bestellten Produkte, die Zahlungsinformationen, die Widerrufsbelehrung, die AGB und Angaben zu E-stahl) mit der Warenlieferung. E-stahl sendet dem Kunden im Fall elektronischer Bestellungen außerdem eine Bestellbestätigung mit der Übersicht der bestellten Produkte, den Zahlungsinformationen, der Widerrufsbelehrung und Angaben zu E-stahl an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Sofern Kunden sich im Shop von E-stahl registriert und dort die Bestellung getätigt haben sollten, können sie in ihrem Profilbereich ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichert E-stahl den Vertragstext, macht ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
7. Sollte E-stahl das Angebot des Kunden an einen Drittunternehmer weitervermitteln, erfolgt ein entsprechender Hinweis. Der Vertrag kommt dann unter den o.g. Voraussetzungen unmittelbar zwischen dem Kunden und Drittunternehmer zustande. Ansprüche des Kunden auf Lieferung und Leistung gegenüber E-stahl bestehen in diesem Fall nicht.
8. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto der E-stahl an. (Rechtzeitigkeitsklausel).

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 
2. Bei Kunden die Unternehmen sind gelten die folgenden Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt:
E-stahl behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns unverzüglich in 1 von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
E-stahl ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist E-stahl berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn von E-stahl ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt von E-stahl bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. E-stahl nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. E-stahl behält sich vor, die Forderung selbst einzubeziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß uns gegenüber nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von E-stahl. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt werden.

§4 Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (E-stahl GmbH, Gewerbegebiet, Im Schiffels 29, 55491 Büchenbeuren, Fax: 06543 / 81833-50, Tel: 06543 / 818 33 - 0, E-Mail: info@e-stahl.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. 
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. 
Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Diese Kosten werden auf höchstens etwa 150,00 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An E-stahl GmbH, Gewerbegebiet, Im Schiffels 29, 55491 Büchenbeuren, Fax 06543 / 81833-50, E-Mail info@e-stahl.com: 
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
- Datum
.............................
(*) Unzutreffendes streichen.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 5 Vergütung
1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Betreffend einer Bestellung über das Internet sind die dort gewählten Buttons im Hinblick auf die dort aufgeführten Zahlungsmöglichkeiten allein ausschlaggebend für die vertraglich vereinbarte Zahlungsweise.
Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager ohne Verpackung. Die Preise für die Verpackung und Versand, welche vom Kunden zu tragen sind, werden gesondert kenntlich gemacht und dementsprechenden berechnet. Insbesondere richten sich diese nach der jeweiligen Produktgruppe, hinsichtlich derer die Bestellung durch den Kunden erfolgt. Einzelheiten dahin sind auf unserer Website ersichtlich. In Ausnahmefällen kann dies durch gesonderte Vereinbarungen erfolgen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikation (mit Ausnahme der oben genannten ) keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel gesondert unterrichtet.
2. Erfolgt die Zahlung aufgrund einer Einzelvereinbarung mit dem jeweiligen Kunden per Rechnung, so ist der Gesamtrechnungsbetrag spätestens 4 Wochen nach Wareneingang fällig , in übrigen Fällen 4 Wochen nach Rechnungseingang. Danach gerät der Kunde in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Sätze für Verzugszinsen. Wir behalten uns im Einzelfall den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto der E-stahl GmbH an (Rechtzeitigkeitsklausel)
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden, außer es handelt sich bei den Forderungen des Kunden um Ansprüche aus Mängeln der Ware. Der Kunde kann ein Zurückweisungsrecht / Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

§ 6 Gefahrübergang
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.
2. Eine Garantie besteht bei den vom uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
3. Sollten wir ausnahmsweise gebrauchte Sachen liefern, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
4. Für Kunden die Unternehmen sind gelten zusätzlich die folgenden Gewährleistungsbestimmungen:
Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitraum der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. 

§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Für eine Haftung von E-stahl auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen:
2. E-stahl haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Ferner haftet E-stahl für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet E-stahl jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 
4. E-stahl haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Soweit die Haftung von E-stahl ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen 

§ 9 Liefer- und Leistungszeit
1. Die genannten Liefer- und Leistungstermine sind ca.-Termine. Eine verbindliche Vereinbarung von Liefer -oder Leistungsterminen bedarf der Textform.
2. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil E-stahl mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann E-stahl vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird E-stahl den Kunden unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder E-stahl keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird E-stahl dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
3. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist E-stahl bei Kunden die Unternehmer sind zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Die Einhaltung von Lieferfristen und -Terminen setzt in jedem Falle die rechtzeitige Beibringung sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen sowie Genehmigungen, Freigaben usw. sowie den rechtzeitigen Zahlungseingang bezüglich bereits vertraglich vereinbarter Anzahlungen voraus. Im Falle nicht rechtzeitiger Erfüllung dieser Voraussetzungen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn E-stahl die Verzögerung zu vertreten hat.
5. Bei Nichteinhaltung von Fristen und Terminen aus anderen als den in Ziffer 2 genannten Gründen, ist der Kunde, der Unternehmer ist berechtigt, E-stahl in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen; diese hat 3 Wochen nicht zu unterschreiten.
6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus anderen Umständen, die er zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für eine etwaige Lagerhaltung; diese kann auch bei einem Dritten erfolgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


§ 10 Datenschutz
 
§ 11 Information zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommunikationssprache zwischen Kunde und E-stahl sowie Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmung des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Simmern bzw. Landgericht Bad Kreuznach. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, der Unternehmer ist, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 01.11.2024